Teerhaltige Dachpappe (Sonderabfall)
Wir beraten und unterstützen Sie dabei, Teerhaltige Dachpappe (Sonderabfall) im Kreis Offenbach am Main und Umgebung zu entsorgen.
Kurzübersicht
- Abfallschlüssel gemäß AVV
170303*
- Typischer Inhalt
Dachbahnen und Dachpappen
- Nicht enthalten
Es dürfen keine Fremdstoffe enthalten sein
- Geeignete Behälter
Absetz- oder Abrollcontainer, 2 bis 40 m³
So funktioniert’s: die nächsten Schritte
1. Schritt
- Was soll entsorgt werden?
Wenn Sie sich bei der Abfallart nicht sicher sind, schauen Sie doch einfach auf unserer Übersicht der Abfallarten vorbei. Mit der komfortablen Volltextsuche finden Sie hier sicher die für Sie passende Abfallart.
Falls Sie nicht die zu Ihrem Abfall passende Abfallart finden oder dazu noch Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
2. Schritt
- Wie viel soll entsorgt werden?
Wir haben einen Überblick unserer Containerarten und -größen zusammengestellt.
Falls Sie sich unsicher sind, welche Containerart oder Containergröße Sie für Ihr Projekt benötigen, rufen Sie uns gerne an.
3. Schritt
- Wo soll der Container aufgestellt werden?
Wenn der Container auf Ihrem privaten Grundstück aufgestellt werden soll, müssen wir nur noch klären ob die Zufahrt und der Abstellplatz entsprechende Voraussetzungen erfüllt. Diese sind abhängig von Containerart und Containergröße.
Um einen Container im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen zu lassen, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Ordnungsamtes Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine solche „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erhalten Sie gegen eine geringe Verwaltungsgebühr beim zuständigen Ordnungsamt. Diese muss uns vor der Aufstellung schriftlich vorliegen.
Gerne holen wir diese Genehmigung für Sie gegen einen Aufpreis bei der zuständigen Behörde ein.
4. Schritt
- Wie viel Zeit habe ich, um den Container zu befüllen?
Sie haben bis zu 14 Tage Zeit, den Container zu befüllen. Falls Sie mehr Zeit benötigen, können Sie gegen einen geringen Aufpreis die Standzeit des Containers verlängern. Sprechen Sie uns dafür gerne an.
5. Schritt
- Wie muss der Container befüllt werden?
Der Container darf nur sortenrein und mit dem angemeldeten Abfall befüllt werden. Ihre Abfälle dürfen nicht gehäuft sein und müssen flach mit der oberen Ladekante abschließen.
Bei falscher Befüllung (verschiedene Abfallarten in einem Container), die eine aufwendige manuelle Sortierung nach sich zieht, müssen wir Ihnen die Mehrkosten für die spätere Sortierung in Rechnung stellen.
Bei grober Überbefüllung der Behälter (weit über den Containerrand hinaus), die einen sicheren Abtransport unmöglich machen, entstehen für die Leerfahrt oder ggf. Umladung der Materialien ebenfalls Mehrkosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Achtung: Einige Sonderabfälle müssen speziell verpackt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise bei den jeweiligen Sonderabfällen.
6. Schritt
- Wann wird der Container wieder abgeholt?
Bei Auftragserteilung vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Abholtermin. Sollten Sie schneller fertig sein oder länger brauchen, geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis.
Informationen
- Weitere Begriffe für teerhaltigen Dachpappe
Dachbahnen, Schweißbahnen, Dachpappe
- Verwendung
Auf Gartenhütten, Dächer, Carport, Schutzisolierung für Keller und Bodenplatten
Meine Vorteile, wenn ich zur Firma Felbinger gehe
- umfangreiche Genehmigungen
- flexibel und schnell
- private und gewerbliche Abfallentsorgung
- umfangreiche Abfallschlüssel – wir nehmen (fast) alles an!
Häufige Fragen
Was ist Teer und warum ist das Material gefährlich?
Teer ist ein Bindemittel, das aus Kohle gewonnen wird und enthält in stark wechselnden Mengen und Zusammensetzungen Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phenole, welche krebserregend sind. Teer sondert gefährliche Dämpfe in hohen Konzentrationen ab. Wird er erwärmt, nimmt die Menge der abgesonderten Stoffe sogar noch stark zu.
Wie kann man erkennen, ob Teer enthalten ist?
Rein optisch kann man nicht erkennen, ob Teer enthalten ist. Teer hat als Reinprodukt zwar einen typischen Geruch, bei verarbeiteten Produkten muss das aber ebenfalls nicht zwingend der Fall sein. Im Zweifelsfall muss eine Probe entnommen und untersucht werden.