Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (gemäß §52 KrW-/AbfG*) unterziehen wir uns jährlich einer freiwilligen Prüfung durch eine externe, unabhängige Sachverständigenorganisation. Hierbei werden alle entsorgungsrelevanten Unternehmensteile detailliert überprüft. Im Zuge dieser Prüfung werden alle notwendigen Belege wie behördliche Genehmigungen, Versicherungsschutz, Entsorgungs- nachweise, Belegwesen etc. auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Darüber hinaus stellt die Selbstverpflichtung zur ständigen Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter unsere umfassende Fachkompetenz und eine hohe Entsorgungsqualität sicher. Für unsere Kunden bedeutet das eine verlässliche Entsorgungs- sicherheit auf gleichbleibend höchstem Niveau. Genehmigt gemäß BundesimmissionsschutzgesetzDas Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die gesetzliche Grundlage für jedes Unternehmen, das im Rahmen seiner Tätigkeit schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann. Es beschreibt alle verbindlichen technischen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Für uns sind die damit verbundenen Regelungen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern elementarer Anspruch an die Nachhaltigkeit unseres Handelns. Zertifizierung nach DIN EN 9001Die freiwillige Zertifizierung nach den Standards des Qualitäts- managementsystems DIN EN ISO 9001 überprüft und regelt die Unternehmensorganisation über den abfallrelevanten Bereich hinaus. Hierbei werden die innerbetrieblichen Organisations- strukturen und Zuständigkeiten wie beispielsweise Buchhaltung, Mahnwesen und Reklamationsmanagement sowie deren Leistungsfähigkeit durch eine externe Sachverständigenorganisation überprüft. Durch stetige innerbetriebliche Prozessanalysen und klare Zuständigkeiten der Ansprechpartner ist für unsere Auftraggeber stets ein Höchstmaß an Kundenorientierung gewährleistet. |
